Antifaschistische YPG-Solidarität: Fußballclub im Visier des Staatsschutzes

Anti­fa­schis­ti­sche Ban­den­wer­bung: „Hal­te Stand Frei­es Afrin“ rufen Mit­glie­der des Inter­na­tio­na­len FC den kämp­fen­den Kurd_innen zu Foto: Privat

Ros­tock — Bei einem Fuß­ball-Tur­nier Ende Janu­ar des Ver­eins SG Lübstorf/Bad Klei­nen (Land­kreis Nord­west­meck­len­burg) zeig­ten Spie­ler des Inter­na­tio­na­len FCs einen Wim­pel mit dem Logo der kur­di­schen Miliz „YPG“. Grund für die Soli­da­ri­täts­ak­ti­on war die eine Woche zuvor gestar­te­te Offen­si­ve der Tür­kei gegen kur­di­sche Stel­lun­gen der YPG und YPJ in der Regi­on rund um Afrin (Nord­sy­ri­en).

Wer sich hier­zu­lan­de mit der YPG soli­da­risch zeigt macht sich natür­lich ver­däch­tig, lie­fert der deut­sche Staat ja schließ­lich Waf­fen an die faschis­ti­sche Regie­rung von NATO-Part­ner und lässt deut­sche Unter­neh­men gut an die­sem völ­ker­rechts­wid­ri­gen Krieg ver­die­nen:  Das muss selbst­ver­ständ­lich die Staats­an­walt­schaft Ros­tock gegen ein Mit­glied des Ver­eins ermit­teln, kei­ne Fra­ge. Die von die­ser Repres­si­on betrof­fe­ne Per­son soll gegen den § 20 des Ver­eins­ge­set­zes ver­sto­ßen haben und soll jetzt vom  Staats­schutz ver­nom­men wer­den. Ihm wird das Zei­gen des Kenn­zei­chens eines ver­bo­te­nen Ver­eins bzw. des­sen Ersatz­or­ga­ni­sa­ti­on zur Last gelegt.

Die kämp­fen­den Kur­din­nen und Kur­den der YPG und YPJ stel­len sich seit Jah­ren dem Daesh (ISIS) ent­ge­gen und ret­te­ten in die­ser Zeit zehn­tau­sen­de Men­schen vor dem siche­ren Tod, Fol­ter und Ver­skla­vung“, erklärt der Pres­se­spre­cher Tho­mas Lie­big. Erst im März 2017 erwei­ter­te das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um das bereits bestehen­de Ver­bot der kur­di­schen Arbei­ter­par­tei PKK. Seit­dem ist auch die Ver­wen­dung von YPG- und YPJ- Sym­bo­len unter­sagt, wenn sie ersatz­wei­se für die eben­falls ohne­hin ver­bo­te­ne PKK-Sym­bo­le gezeigt wer­den. Das Prä­sen­tie­ren einer YPG-Fah­ne hat dar­auf­hin im letz­ten Jahr mehr­fach zu Ermitt­lungs­ver­fah­ren und sogar zu Haus­durch­su­chung geführt, obwohl weder expli­zit die YPG noch die YPJ ver­bo­ten worden
sind. Im Dezem­ber 2017 lehn­te aber das Amts­ge­richt Aachen den Erlass eines Straf­be­fehls ab, weil die YPG-Flag­ge kein Kenn­zei­chen eines ver­bo­te­nen Ver­eins sei. „Der Beschul­dig­te hat­te zuvor eine YPG Fah­ne bei Face­book hoch­ge­la­den, was aus Sicht der Staats­an­walt­schaft Grund genug war, Ermitt­lun­gen ein­zu­lei­ten.“, so Liebig.

Der 2015 wie­der­be­leb­te Inter­na­tio­na­le FC Ros­tock von 1899 ver­steht sich als lin­ker, basis­de­mo­kra­ti­scher Ver­ein und stellt sich gegen jede Form von Dis­kri­mi­nie­rung, Ras­si­mus, Homo­pho­bie, Sexis­mus und Gewalt im Ver­ein sowie in der Gesell­schaft. „Die­ses Ermitt­lungs­ver­fah­ren ist nur ein wei­te­rer schlech­ter Ver­such, lin­ke Par­ti­zi­pa­ti­on am gesell­schaft­li­chen Dis­kurs zu kri­mi­na­li­sie­ren.“, schluss­fol­gert Lie­big. Er führt wei­ter aus: „Abschlie­ßend lässt sich sagen, dass unse­re Soli­da­ri­tät wei­ter­hin den kämp­fen­den Kur­din­nen und Kur­den gilt, die sich nicht nur dem Daesh son­dern auch Erdoğans Faschis­mus in den Weg stel­len, sowie unse­rem beschul­dig­ten Mit­glied und den als Zeu­gen Vorgeladenen!“